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Rechtliches

Unterlassungserklärung

Wenn Du einen Fehler gemacht hast, sollst Du versprechen, dies nie wieder zu tun. Umgangsprachlich klingt diese Forderung sehr verständlich und wenig problematisch. Für eine Redaktion kann sie jedoch viel Ärger bedeuten, wenn sie als Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung eingereicht wird.

Zumeist erreicht die Zeitung eine solche Aufforderung als anwaltliches Schreiben. Dann gilt es schnell zu handeln. Zunächst sollte die reklamierte Aussage nicht weiter verbreitet werden. Für eine gedruckte Zeitung bedeutet dies, zunächst keine weiteren Exemplare zu verteilen - weder verkauft noch verschenkt. Danach sollte professionelle Hilfe gesucht werden. Der Weg zum eigenen Rechtsanwalt ist auf jeden Fall zu empfehlen. Er kann einschätzen, was am besten zu tun und wie zu reagieren ist.

Problematisch wird die Unterlassungserklärung durch die mit ihr verbundenen Kosten. Zunächst kann eine abgegebene Unterlassungserklärung als Schuldeingeständnis verstanden werden. Für weitere Forderungen kann sie daher Tür und Tor öffnen. Zudem wird zumeist auch verlangt, eine hohe Geldsumme zu zahlen, wenn die gleiche Aussage noch einmal getroffen wird. Schließlich verlangt dann auch noch der gegnerische Anwalt seine Kosten von der Zeitung.

Ein Beispiel soll dies veranschaulichen. Eine Schülerzeitung hat sich hinreißen lassen, ungeprüft zwei Bilder aus dem Internet abzudrucken. Der Fotograf hat dies jedoch gesehen und kann beweisen, dass er für jedes dieser Bilder ein Honorar von 300 Euro erhalten hat. Er wird diese 600 Euro also von der Schülerzeitung verlangen und zumeist einen Aufschlag von 100% berechnen, da er nicht gefragt wurde. Zudem kann er verlangen, dass nie wieder Bilder von ihm veröffentlicht werden. Falls dies dennoch geschieht, soll ihm die Zeitung 6000 Euro Strafe zahlen. Hinzu kommen nun noch die Anwaltskosten. Sollte die Zeitung das nicht innerhalb weniger Tage bestätigen, wird meist mit dem Weg vor ein Gericht gedroht.

Angesichts dieser Forderungen muss nun ein Anwalt der Zeitung helfen. Er kann prüfen, was gerechtfertigt ist und was genau die Zeitung versprechen muss und kann, ohne sich selbst zu sehr einzuschränken.

Dabei ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht zwingend eine Frage von wahr oder falsch gebunden. Oft geht es dabei um Persönlichkeitsrechte, die für den Laien mitunter nicht sofort einsichtig sein. Berichtet die Schülerzeitung zum Beispiel ungefragt über die Hochzeit eines ehemailgen Schulleiters, kann diese Grenze schon überschritten werden. Ist dieser Schulleiter oder seine Frau später nicht einverstanden, so dargestellt zu werden, kann er bereits Unterlassung fordern. Zumeist wird er hier keinen finanziellen Schaden nachweisen können. Doch alleine die entstehenden Anwaltskosten sind auch für eine Schülerzeitung Grund genug, vorsichtig mit diesem Thema umzugehen.


Anhang: Layout-Programme

Scribus

Neben den verschiedenen kommerziellen DTP-Anwendungen entwckelt sich seit etwa 2003 das Programm Scribus. Es ist ein kostenloses Layout-Programm, dass zunehmend an Bedeutung gewinnt. Entwickelt wird es von einem Team von Entwickern als OpenSource. Es darf also kostenlos weitergegeben und sogar verändert und erweitert werden. Scribus läuft auf Windows-Rechnern ebenso wie unter Mac OS X und Linux. Die aktuelle Version kann auch in deutsch einfach aus dem Internet heruntergeladen werden.

Im Funktionsumfang steht Scribus noch etwas den teuren Anwendungen wie InDesign und QuarkXPress hinterher. Gerade für Schülerzeitungen ist es ab Version 1.3 aber eine interessante Alternative für alle, die den Einstieg in das Desktop-Publishing wagen möchten und etwas Zeit zur Einarbeitung mitbringen.
www.scribus.net