>
Tipps » Die Schülerzeitung » Definition

Definition

Die Erklärung, was eine Schülerzeitung genau ist, ist nur auf den ersten Blick einfach: Eine Zeitung von Schülern. Ist dann aber eine Zeitung, die im Rahmen des Schulunterrichts unter der Leitung eines Lehrers entsteht auch eine Schülerzeitung? Und ist eine Schülerzeitung vielleicht überhaupt keine Zeitung, weil sie ja weder täglich noch wöchentlich erscheint und auch gar kein Zeitungsformat hat? Zumeist erinnern Schülerzeitungen doch viel mehr an Zeitschriften als an Zeitungen.

Die Einwände sind sicherlich berechtigt. Es soll hier aber nicht das Ziel sein, eingefahrene Bezeichnungen auf den Kopf zu stellen. Wichtig für das weitere Verständnis ist es aber, einige Definitionen zu finden, damit die folgenden Erläuterungen nicht missverstanden werden.

Als Schülerzeitung bezeichnet dieser Text Zeitungen, die von Schülern in eigener Verantwortung (bei Minderjährigen in der (Mit-)Verantwortung der Eltern) erstellt werden, sich aber an die Mitschüler richten und in der Schule vertrieben werden sollen.

In Anlehnung an die Ausführungen einiger Kultusministerien wird dagegen auch von Schulzeitungen die Rede sein. Dies sind Zeitungen, die unter Aufsicht der Schule erstellt werden, also im Unterricht oder im Rahmen einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft (AG). Auch wenn Schulleitung und Lehrer hier den Schülern viele Freiheiten einräumen, so ist hier die Schule und damit das Schulamt, das Kultusministerium, der Staat, der Herausgeber, also der Chef der Zeitung. Das hat nicht zuletzt Auswirkungen auf das Verständnis einer Zensur, von der doch gerne sehr allgemein und ungenau gesprochen wird.

Die Abgrenzung von Schul- und Schülerzeitung wird in diesem Reader allerdings nur dort getroffen, wo Unterschiede bedeutsam scheinen.

Eine weitere Definition soll hier getroffen werden, über die sich sicher streiten lässt. Die Pressegesetze der Länder räumen Zeitungen einige besondere Rechte und Pflichten ein. Zeitungen werden dabei als periodische Druckwerke bezeichnet, die mehrmals pro Jahr in feststehenden Abständen erscheinen müssen. Viele Schülerzeitungen scheitern an dieser Definition, da sie nur jährlich, in manchen Jahren überhaupt nicht erscheinen.

Dennoch sei hier allen Schülerzeitungen das Recht zugestanden, sich als periodisches Druckwerk zu verstehen und sich so den Pressegesetzen unterstanden zu fühlen. Für die weiteren Erklärungen ist diese Definition nicht nur hilfreich, sie bezeichnet auch das überwiegende Selbstverständnis der jungen Medienmacher. Dennoch sollte bei allen juristischen Einschätzungen dieser hier konstruierte Sonderstatus präsent sein.



« Die Schülerzeitung

Zielsetzung »


© Thomas Krohn, 2006-2024, www.sz-tipps.de