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Die Rechnung

Nachdem die Anzeige erschienen ist, wird es Zeit, die Rechnung zu schreiben. Eine saubere Schriftform der Rechnung ist für viele Unternehmen wichtig, da sie diese Ausgabe von der Steuer absetzten können. Eine anschaulich geschriebene Rechnung lohnt sich auch, weil sie die Zufriedenheit des Kunden steigert und er eher bereit ist, eine weitere Anzeige zu schalten.

Zudem gehört es zum guten Ton, mit der Rechnung eine oder zwei Exemplare der Ausgabe mitzuschicken. Mit diesen Belegexemplaren wird dem Kunden gezeigt, wofür er sein Geld ausgegeben hat. Es kann auch nicht schaden, gleich einen neuen Anzeigenauftrag beizulegen.

Die Rechnung selbst sollte die genauen Adressdaten der Schülerzeitung und des Kunden enthalten, sowie das Wort ?Rechnung?. Die Ausgabe und das Erscheinungsdatum der Zeitung mit der Anzeige sollten genannt sein, ebenso einige Angaben zur Größe und Qualität der Anzeige.

Vorsicht ist bei der Angabe der Mehrwertsteuer geboten. Schülerzeitungen sind zwar Gewerbetreibende, auf Grund der geringen Umsätze sind sie aber nur selten verpflichtet entsprechende Steuern abzuführen. Daher sollten solche Beträge in der Rechnung auch nicht ausgewiesen werden ? auch wenn manche Kunden darauf Wert legen.

Eine Beispiel-Rechnung findet sich in der Anlage.



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