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Recht am Bild

In diesem Kapitel sollen gleich mehrere rechtliche Aspekte der Nutzung von Bildern erklärt werden. Das einfachste Beispiel ist der ?Bilderklau?.

Jedes Foto, jedes Bild ist ein einzigartiges Kunstwerk ? unabhängig vom persönlichen Geschmack. Wer er geschaffen hat, darf bestimmen, was mit ihm geschehen soll. Das gilt auch für die Darstellung in einer Schülerzeitung. Ohne die Zustimmung des Künstlers, bzw. des Rechteinhabers, darf das Bild nicht abgedruckt werden. Im Zweifelsfall muss eine solche Zustimmung sogar schriftlich vorliegen.

Die Nutzung von Bildern aus dem Internet oder aus anderen Medien schließt sich damit bereits aus. Wird ein Foto dennoch genutzt, kann der Fotograf im Nachhinein ein Honorar verlangen. Alternativen zeigt das Kapitel über den Umgang mit Fotos.

Der Bilderklau im Internet birgt eine weitere Gefahr. Bei Fotos muss nicht nur der Fotograf der Veröffentlichung zustimmen, auch die abgebildete Person muss konkret zustimmen. Wird ein privates Foto von mir gemacht, bedeutet das nicht zugleich, dass ich mit der Veröffentlichung einverstanden bin. Und auch wenn ich mein Bild auf meiner Homepage veröffentliche, bedeutet das nicht, dass ich mit der Nutzung in einer Schülerzeitung einverstanden bin. Finde ich das Bild doch in einer Zeitung, kann ich klagen ? auf Unterlassung, vielleicht sogar auf Schadenersatz. Auf jeden Fall entstehen Kosten, die bei keiner Schülerzeitung willkommen sind.

Auch bei selbst aufgenommenen Bilder ist Vorsicht geboten. Hier muss der Fotograf nachfragen, ob das Bild einer Person in der Zeitung genutzt werden darf. Gilt die Zustimmung nur für einen bestimmten Artikel, darf das Bild später auch nicht mehr für einen anderen Artikel genutzt werden.

Besonders vorsichtig gilt es bei Aufnahmen von Kindern zu sein ? auch in der Schule. Der Veröffentlichung von Fotos von Kindern und Jugendlichen müssen die Eltern zustimmen.

Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber für Fotos vorgesehen, auf denen Personen nur ?Beiwerk? sind. Wenn also nicht die Personen im Vordergrund der Aufnahme stehen, sondern z.B. das bunte Treiben auf dem Schulhof dargestellt wird, müssen nicht alle aufgenommenen Personen einzeln gefragt werden. Weitere Ausnahmen gibt es für Personen der Zeitgeschichte, also für Promis. Diese sollen hier aber nicht weiter ausgeführt werden, da diese Regeln nur selten auf Schülerzeitungen Anwendung finden.



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