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Pflichtexemplar

Die deutsche Nationalbibliothek hat die Aufgabe sicherzustellen, dass alle öffentlich publizierten Werke der Nachwelt erhalten bleiben. Da sich oft erst im Nachhinein herausstellt, welche Werke geschichtlich interessant werden, ist in verschiedenen Gesetzten festgelegt, dass von gedruckten und öffentlich vertriebenen Zeitungen und Zeitschriften immer zwei Exemplare der Nationalbibliothek geschickt werden muss. Das gilt auch für Schülerzeitungen. Eine Verseion wird dann in Frankfurt / Main aufbewahrt, das zweite Exemplar in Leipzig.*

* Die Deutsche Nationalbibliothek im Internet: www.ddb.de


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