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Besondere Rechte

Die Gesetze gestehen den Medien einige besondere Rechte zu. Kürzere Verjährungfristen und ein Schutz von Redaktionsräumen vor Durchsuchungen sind für Schülerzeitungsmacher aber nur selten interessant. Dagegen muss mit einigen Wunschträumen aufgeräumt werden.

Kein Journalist darf im Halteverbot parken, nur weil er eben Journalist ist. Niemand darf unter dem Vorwand der Recherche ein fremdes Grundstück betreten. Hier gelten die üblichen Rechte und Verhaltensregeln auch für Journalisten.

Teils muss sich der Schülerzeitungsmacher auch darüber klar werden, wo er sich gerade befindet. Bahnhof, Flughafen, Messehallen und Kaufhäuser sind keine öffentlichen Räume, sondern in Privatbesitz. Gegen private Fotos in diesen Räumen hat der Besitzer selten Einwände. Wer hier Passanten befragen will oder Fotos für eine Veröffentlichung machen will, benötigt das Einverständnis des Besitzers. Hier sind die Pressestellen die besten Ansprechpartner. Sie helfen zumeist schnell und gerne. Mit etwas Glück lohnt sich eine frühe Anfrage gleich doppelt: Der Journalist handelt juristisch auf sicherem Boden und erhält vielleicht auch Zusatzinformationen wie den Zugang zu Lagerräumen oder auf das Vorfeld eines Flughafens.



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