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Gegendarstellung

Was geschieht, wenn die Zeitung etwas falsches behauptet und damit jemandem schadet? Das kann schon der Fall sein, wenn fälschlich behauptet wird, der Hausmeister habe zu wenig Feuerlöscher in der Schule angebracht.

Der Hausmeister hat keine Chance, zu allen Lesern zu gehen und ihnen zu sagen, dass die Zahl der Feuerlöscher doch stimmt. Der Gesetzgeber räumt dem Leser, hier also dem Hausmeister, deshalb das Recht der Gegendarstellung ein. Er kann damit verlangen, dass in der nächsten Ausgabe ein Text von ihm veröffentlicht wird, der seine Meinung wiedergibt. Dieser Text muss an der gleichen Stelle und im gleichen Umfang wie die erste Aussagen abgedruckt werden und darf nicht verändert werden.

Im genannten Beispiel könnte das so aussehen: ?Die Schülerzeitung hat in der letzten Ausgabe behauptet, ich - der Hausmeister - habe zu wenige Feuerlöscher angebracht. Dazu stelle ich richtig, dass seit Beginn dieses Schuljahres nur noch 15 Feuerlöscher vorgeschrieben sind. Diese sind in der Schule angebracht worden.?

In der Praxis wird man sich auch ohne eine formliche Gegendarstellung mit dem Hausmeister auf eine Richtigstellung einigen. Wenn es aber hart auf hart kommt, lohnt sich auch hier der Gang zum Anwalt, da für Gegendarstellungen strenge formale Vorgaben gelten, die nur selten eingehalten werden. Und eine formal falsche Gegendarstellung muss nicht gedruckt werden.



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