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Berechnung des Preises

Für die Berechnung eines passenden Anzeigenpreises gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. Ziel muss es dabei natürlich sein, dass Zeitung und Kunde mit dem Ergebnis zufrieden sind. Hier kommt es also darauf an, einen individuellen Weg zu finden.

Mit einer Faustregel lässt sich aber ein erster Grundwert errechnen, der sich dann in der Praxis bewähren muss. Dabei geht man davon aus, dass sich der Druck der Zeitung durch Werbung finanzieren soll und legt zunächst fest, wie viele Anzeigenseiten verkauft werden sollen.

Die Rechnung lautet dann:

Druckkosten geteilt durch Anzahl der Anzeigenseiten.


Nun lässt sich noch überlegen, ob mit mehr Anzeigenseiten der Einzelpreis gesenkt werden soll oder ob sich andere Einnahmen als Druckkostenzuschuss auf die Rechnung auswirken sollen.

Ein Vorteil dieser Rechnung ist, dass die Auflage der Zeitung automatisch berücksichtigt wird. Je mehr Zeitungen gedruckt werden, umso höher sind die Druckkosten. Gleichzeitig wird die Anzeige eines Kunden aber auch an mehr Personen verteilt. Das macht die Werbung für den Anzeigenkunden interessanter. Deshalb werden Anzeigenflächen auch teurer, wenn die Auflage der Zeitung steigt.

Steht der Grundpreis für eine ganzseitige Anzeige fest, kann berechnet werden, was kleinere Werbeflächen kosten. Hier wird zunächst überlegt, welche Werbeformate angeboten werden sollen. Üblich sind neben ganzen Seiten halbe querformatige Seiten und viertel hochformatige Seiten. Weitere Formate wie halbe hochformatige Seiten können dann ebenso in die Preisliste aufgenommen werden wie Sonderformate, die sich einfach nach einem Preis pro belegter Fläche in der Zeitung berechnen.





Die Werbeform mit der die Zeitung gestalterisch die wenigste Arbeit hat, ist die ganze Seite. Ihr Grundpreis bildet den Ausgang aller Berechnungen. Die halbe Seite würde dann die Hälfte der ganzen Seite kosten, plus einem Aufschlag von beispielsweise zehn Prozent. Die Viertelseite würde die Hälfte der halben Seite kosten, ebenfalls plus zehn Prozent. Diese Aufschläge werden durch den Mehraufwand beim Gestalten gerechtfertigt und sind für den Kunden vielleicht ein Anreiz, doch die größere Werbefläche zu nutzen.

Noch umständlichere Formate wie eine hochformatige halbe Seite lassen sich nach dem halben Grundpreis plus 20 Prozent errechnen. Ein Quadratzentimeter-Preis wird aus der Größe der Seite geteilt durch ihre Fläche plus einem passenden Aufschlag ermittelt.

Weitere Sonderpreise sind dabei in der Branche üblich. So ist die letzte Seite, U4 genannt*, immer besonders begehrt, da sie häufiger zu sehen ist, wenn eine Zeitung gehalten wird oder herumliegt. Hier können auf den oben ermittelten Preis nochmals 20 Prozent aufgeschlagen werden.

Ähnlich sieht es mit den Innenseiten des Umschlags aus. Hier können für die U2 und U3 Aufpreise von ca. zehn Prozent angesetzt werden.

Im Inneren der Zeitung kann überlegt werden, ob besondere Platzierungswünsche des Kunden ebenfalls einen Aufschlag nach sich ziehen. Solche Wünschen können eine Anordnung auf einer linken oder rechten Seite oder im vorderen oder hinteren Teil der Zeitung sein.

Falls der Kunde selbst kein Anzeigenmotiv bereit hält, kann das sicherlich auch von der Schülerzeitung erstellt werden. Der Aufwand sollte aber ebenfalls in den Preis einfließen und zuvor genau mit dem Kunden abgesprochen werden.

Rabatte kann es natürlich auch geben. So darf eine Buchung einer Anzeige in mehreren Ausgaben einen Abschlag von zehn bis 20 Prozent mit sich bringen.

* bedeutet: 4. Umschlagseite


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